Koffer packen und los geht’s!? Auslandsaufenthalt vorbereiten und gekonnt planen

Ab ins Ausland: Wenn du für eine kurzfristige Sprachreise oder einen längeren Aufenthalt die Schweiz verlässt, beginnt das Abenteuer schon Monate vor deinem Auslandsaufenthalt – zu Hause, mit der Vorbereitung und Planung.

 

Ein längerer Aufenthalt im Ausland steht bei vielen Schweizern ganz weit oben auf der persönlichen Bucket-List. Es gibt viele Möglichkeiten die Welt zu entdecken: Egal ob für den Traumjob, ein Auslandssemester, die langersehnte Sprachreise, das Praktikum oder eine Auszeit vom Job. Gründe für Reisen gibt es viele, mal sind es persönliche, mal berufliche, aber hey, braucht man eigentlich immer einen Grund für die Lust aufs Ausland? Nö! Du kannst auch einfach so Lust haben, mal eine Zeit lang woanders zu leben.

Jedes Jahr entscheiden sich rund 28.000 Schweizer für ein Leben im Ausland. Die meisten kehren irgendwann zurück, manche gehen für immer. Raus aus der Schweiz – rein ins Abenteuer. Und das am liebsten schon heute statt morgen. Aber nicht so schnell. Reisen müssen organisiert und falls Auswandern eine Option ist, gut vorbereitet werden. Hilfreiche Tipps und Informationen, wie du dich darauf vorbereitest, findest du von A wie Abmeldung bis Z wie Zoll im Ratgeber «Auswandern – was nun, was tun?».

 

Bei der Vorbereitung an alles gedacht? So bist du startklar für deine Reise ins Ausland

So persönlich die Reise, so individuell ist auch die Planung. Je gründlicher du dich vorbereitest und informierst, desto besser läuft es später unterwegs, wenn du durch die Weltgeschichte tingelst. Übrigens: Das ist nicht nur etwas für junge Leute, auch in späteren Jahren kommen eine Sprachreise oder andere Auslandsaufenthalte noch in Frage. Wer zum Beispiel eine reiselustige Oma hat, sollte sie einmal auf Möglichkeiten und Angebote mit  Granny Au Pair hinweisen. Hier werden weltweit nette Grossmütter gesucht. Doch ganz egal, ob Jung oder Alt. Für alle Personen gilt:

  1. Ein gültiger Pass ist obligatorisch für die Einreise in ein anderes Land, manchmal auch die Identitätskarte. Achte aufs Gültigkeitsdatum. Manche Länder verlangen, dass der Pass noch sechs Monate über das Ausreisedatum hinaus gültig ist!

  2. Je nach Reiseland brauchst du:
    • Elektronische Einreiseerlaubnis
    • Visum / Aufenthaltsbewilligung (entspricht es deiner Aufenthaltsdauer?)
    • Impfungen
    • Brauchst du eine Arbeitserlaubnis?
    • Welche Einreisebestimmungen hat das Land? Achte dabei auf ausländische Unterschiede für Touristen, Studierende und bezahlte und unbezahlte Arbeit!

  3. Studium und Sprachkurse:
    • Was brauchst du, um im Gastland zu studieren oder zu lernen?
    • Sind Diplom, Zeugnisse und Schweizer Berufsabschluss anerkannt?
    • Brauchst du zum Arbeiten im Gastland Übersetzungen/ Beglaubigungen?
    • Im Ratgeber „Sprachaufenthalt/ Studium im Ausland“ findest du viele Informationen und Antworten zu den Themen Melde- und Versicherungspflicht,
    • Diplomanerkennung und mehr.

  4. Versicherungen klären (Krankenversicherung, Unfall- und Haftpflichtversicherung sind auch im Ausland ein Muss!) Wichtig: Zusatzversicherungen wie eine Auslandsreisekrankenversicherung abschliessen, falls du krank wirst oder einen Unfall hast.

  5. Wie kommst du bei deiner Zeit im Ausland an Geld? Bei längeren Aufenthalten in einem fremden Land zieht nicht jede Schweizer Bank mit. Frag nach, ob du dein Konto behalten kannst, deine Kreditkarte ihre Gültigkeit behält und welche Gebühren im Ausland anfallen. Mehr über Bankdienstleistungen und weitere Möglichkeiten findest du bei der ASO.  

  6. Du willst im Ausland Auto fahren, dir einen Mietwagen leihen? Ist das mit deinem Schweizer Führerschein möglich oder brauchst du einen Internationalen?

  7. Zoll – welche internationalen Bestimmungen (speziell Hausrat bei Auswanderung) gelten im Ausland? Welche Dokumente sind nötig?

  8. Erstelle eine Kopie von deinen wichtigsten Dokumenten wie Pass, Visum, Abmeldebestätigung und sichere sie für den Notfall in einer Speicher-Cloud (Dropbox, Drive, iCloud).


Abmeldung aus der Schweiz: ja oder nein?

Bei der Vorbereitung deiner Reise oder des Auslandsaufenthaltes ist das eine ganz entscheidende Frage: Abmelden, ja oder nein? Sie lässt sich allerdings nicht pauschal beantworten. Manchmal ist eine Abmeldung sinnvoll, oft Pflicht und somit unumgänglich. Der Haken an der Sache: Du kannst es nicht unbedingt selbst entscheiden – deine Schweizer Wohngemeinde hat da ein Wörtchen mitzureden!

Grundsätzlich gilt: Dauert dein Auslandsaufenthalt mehr als drei Monate, du gibst dafür deine Unterkunft auf und hast nicht vor, allzu schnell zurückzukommen, dann musst du dich bei der Einwohnerkontrolle deines Wohnsitzes abmelden.

Aber: Ausnahmen bestätigen die Regel! Manche Schweizer Gemeinden und Kantone handhaben das anders oder drücken ein Auge zu, oder auch zwei, zum Beispiel, wenn du deine Wohnung oder deinen Arbeitsplatz in der Schweiz behältst. Dann kannst du länger als drei Monate reisen ohne dich abmelden zu müssen. Ob das bei deinem Wohnort der Fall ist? Wie lange du verreisen bzw. fernbleiben kannst, ob drei, sechs Monate oder noch länger? Die Antwort kann dir nur dein Einwohneramt mitteilen. Meistens ist eine Abmeldung dann Pflicht, wenn der Auslandsaufenthalt länger dauert als ein Jahr!
 

Zur Vorbereitung gehört auch: Vor- und Nachteile abwägen

Die schlechte Nachricht: Eine Abmeldung ist mit Aufwand verbunden und bringt einiges an bürokratischem Schreibkram mit sich. Das will gut vorbereitet werden. Die gute Nachricht: Wenn du zurück in die Schweiz kommst, kennst du die Prozedur schon und bist gefeit, denn dann kommt das Ganze nochmal auf dich zu.

Vorteile einer Abmeldung:
  • keine Steuerpflicht
  • Kündigung von Verträgen und Versicherungen
  • Du kannst dir aus der Pensionskasse oder der Säule 3a dein Altersguthaben auszahlen lassen
  • Freiheit

 

Nachteile einer Abmeldung:
  • Bürokratischer Aufwand bei der Ab- und Wiederanmeldung
  • Bedingungen für Krankenkasse, Unfallversicherung und andere Verträge ändern sich, manchmal nicht zu deinem Besten.
  • Das gleiche gilt für dein Bankkonto in der Schweiz, soweit die Bank mitspielt.
  • Steuern solltest du vorher alle bezahlt haben.
  • Wenn du keine AHV-Beiträge mehr zahlst, entstehen Beitragslücken.
  • Wenn du nicht erwerbstätig bist, wirst du von der Pensionskasse ausgeschlossen.
  • Wer übernimmt deine Amtsgänge während deines Auslandsaufenthaltes? Bei deiner Abmeldung musst du eine Person nennen, die du bevollmächtigst!


Informiere dich sehr genau bei deiner zuständigen Einwohnerkontrolle über die Meldepflicht. Frage zur Sicherheit lieber nach und lass dir alles schriftlich geben. Und das nicht erst kurz vor Abflug! Unbedingt an die Abmeldebestätigung denken, sonst gibt es Schwierigkeiten an der Grenze, insbesondere für dein Übersiedlungsgut! Erst wenn alle Formalitäten geklärt, Unterlagen fristgerecht (!) eingereicht und alle Steuern gezahlt sind, steht deinem Auslandsaufenthalt nichts mehr im Weg. Na gut, fast nichts…


Au Pair, Praktikum, Sprachreise, Freiwilligendienst

Oder: Kurzfristiger Auslandsaufenthalt für ein paar Wochen – und was wird in der Zeit aus deiner Bude? Du willst für einige Wochen oder längere Zeit ins Ausland und willst danach wieder an dein altes Leben anknüpfen? Wenn du keine eigene Wohnung hast und bei deinen Eltern lebst, hast du es einfach. Dann bleibt vermutlich dein Zimmer so wie es ist und du musst nichts weiter tun. Hast du ein WG-Zimmer oder möchten deine Eltern dein Zimmer während des Auslandsaufenthaltes anderweitig nutzen? Kein Problem! In beiden Fällen ist eine Einlagerung die ideale Lösung.

Alle Mieter müssen sich entscheiden: Wohnung oder WG-Zimmer kündigen (Achtung: Kündigungsfrist ist oft 3 Monate!) oder behalten? Wenn du es dir finanziell leisten kannst, eventuell zwei Mieten zu zahlen – hier und im Ausland – läuft alles weiter wie bisher. Planst du einen längeren Wegzug ins Ausland oder eine Reise bis zu einem Jahr, und kannst ein paar Extrafranken gut gebrauchen, ist Untervermietung eine gute Möglichkeit für dich. Weitere Tipps findest du in unserer Checkliste.

 

Im Gastland schon angemeldet? Deine Rechte und Pflichten als Auslandsschweizer

Auslandsschweizer sind Schweizer Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Schweiz haben. Das Auslandsschweizergesetz (kurz: ASG) regelt ihre Rechte und Pflichten. Wenn du dich von deiner Gemeinde abgemeldet hast, musst du dich an deinem neuen Wohnort bei der zuständigen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) im Auslandsschweizerregister unbedingt anmelden und zwar innerhalb von 90 Tagen.

Für die Registrierung brauchst du deinen Schweizer Pass (oder die ID), die Abmeldebescheinigung und falls vorhanden den Heimatschein. Das geht auch über den Online-Schalter EDA. EDA ist das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten. Es hilf bei den Vorbereitungen zur Auswanderung und Rückwanderung, bietet eine Registrierung für Auslandsreisen (auch geschäftliche), um in einer Krisensituation zur Stelle zu sein.

 

Und tschüss, ich bin dann mal weg!

Auslandsaufenthalt planen

Alles Wichtige und noch viel mehr rund um deinen Aufenthalt im Ausland findest Du in der Checkliste kompakt zusammengefasst.